Willkommen auf unserer Hinweis-Seite

Wir freuen uns, dass du Interesse daran hast, uns auf Dinge aufmerksam zu machen, die bei der Kindergruppe Till Eulenspiegel e. V. bisher vielleicht noch unentdeckt geblieben sind. Gerne kannst du dich direkt an unsere*n Hinweisgeberschutzbeauftragte*n wenden und dein Anliegen auch persönlich vortragen. Dein Hinweis wird von uns ernst genommen und selbstverständlich diskret und vertraulich behandelt.

Wir sehen es als unsere Pflicht an, als einer der größten Krippen- und Kitaanbieter in der Löwenstadt Braunschweig deinem Hinweis nachzugehen und gegebenenfalls daraus resultierende notwendige Maßnahmen einzuleiten.

Wir bedanken uns in jedem Fall für dein Engagement und deine Unterstützung.

Dein Schutz - Spoiler zum Hinweisgeberschutzgesetz:

Jeder Hinweisgeber ist durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt. Das bedeutet, dass ihm durch seinen Hinweis keine Nachteile in seinem privaten oder beruflichen Leben entstehen dürfen. Darüber hinaus werden auch Personen geschützt, die die hinweisgebende Person unterstützen sowie Personen, die zwar nicht selbst die Meldung erstatten, aber Gegenstand der Meldung oder sonst von der Meldung betroffen sind.

Kannst du ein Hinweisgeber sein? Ja, wenn du eins, der aufgeführtes Kriterien erfüllst:

  • Beschäftigte, auch bereits ausgeschiedene Beschäftigte, Stellenbewerber, Praktikanten, Leiharbeitnehmer

  • Selbstständige, die Dienstleistungen erbringen, Freiberufler, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lieferanten und deren Mitarbeiter

  • Anteilseigner und Personen in Leitungsgremien

Welche Verstöße darfst du uns melden?

Wichtig: Voraussetzung ist immer, dass sich die Verstöße auf den Beschäftigungsgeber/das Unternehmen oder eine andere Stelle beziehen müssen, mit dem oder mit der die hinweisgebende Person selbst in beruflichem Kontakt stand oder steht (§ 3 Absatz 3 HinSchG).

Nicht jede Meldung einer Verletzung von Rechtsvorschriften ist vom HinSchG umfasst. Der unter § 2 HinSchG geregelte Schutzbereich ist aber sehr weit gefasst. Hinweisgebende Personen genießen den Schutz des HinSchG, wenn sie Verstöße gegen folgende Vorschriften melden:

Dies umfasst jede Strafnorm nach deutschem Recht.

Wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Darunter fallen beispielsweise Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten.

Darüber hinaus sind alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der
Länder umfasst, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche, etwa: Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zur Verkehrssicherheit, Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter, Vorgaben zum Umwelt- und Strahlenschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Regelungen des Verbraucherschutzes, Regelungen des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Regelungen des Vergaberechts, Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften, Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts etc.

Hinweis geben:

Dein Hinweis wird in jedem Fall vertraulich behandelt. Deine personenbezogenen Daten werden nur für die Bearbeitung des Hinweises genutzt, und um Euch bei Rückfragen zu kontaktieren. 

Die personenbezogenen Daten werden nach Bearbeitung im Einklang mit der DSGVO gelöscht.

Wenn Du deinen Hinweis anonym abgeben möchtest, gib weder Namen noch E-Mail Adresse an.

KurtSchuhmacher Unknown Till Eulenspiegel

Du hast Fragen zum Hinweisgeberschutzgesetz?

Familienzentrum Mail.Icon Till Eulenspiegel

info@tilleulenspiegel-bs.de

Telefon: 0531 331548

Häufige Fragen

Hier findest du Antworten

Allgemein

First Child

Ja! Die täglich frische Zubereit­ung in der jeweiligen, eigenen Kita-Küche ermög­licht uns die individuelle Berück­sicht­igung von Nahrungs­mittel­unver­träg­lich­keiten und -allergien.
Mehr zu unserem Essensangebot findest du hier.

Ja, wir bieten eine Ganztagsbetreuung von 8:00 bis 16:00 Uhr an.

Ja, wir haben ein Inklusionsangebot. Wenn ihr Fragen zu Anträgen oder Betreuung eines Integrationskindes habt, meldet euch gerne hier.

Gisela Sarich
Telefon: 0531 388 2330

Ja, auch wir brauchen ab und an mal Urlaub. Unsere Betriebsferien sind immer in den letzten drei Wochen der Niedersächsischen Sommerferien.

Eure erste Anlaufstelle ist immer die betreuende Fachkraft am Standort. Darüber hinaus betreiben wir ein Familien­zentrum, um euch bei allen Fragen rund um Familie und Erziehung zur Seite zu stehen.
Mehr Infos zum Familienzentrum findest du hier.

Die Erziehungspartnerschaft ist ein grundlegender und wichtiger Bestand­teil unserer Philosophie.
Hier erfährst du mehr.

Wir als Verein unterstützen und fördern die pädagogische Arbeit in unseren Standorten.
Mehr zum Verein findest du hier.

Für Kinder von Vereinsmitgliedern haben wir ein besonderes Sport­angebot. Außerdem bieten wir in Koop­eration mit der Städtischen Musik­schule an einigen Stand­orten Musik­unterricht an.

Schön, dass du dich engagieren möchtest.
Hier geht’s zur Anmeldung.

Als Familienzentrum verstehen wir uns als Anlaufstelle für die ganze Familie, vom Neugeborenen bis zum Sen­ioren­alter. Bei uns steht der Aus­tausch im Fokus. So veranstalten wir Workshops oder beraten und unter­stützen euch im Familien­alltag.
Mehr Informationen findest du hier.

Wir sind digital. Nachhaltigkeit ist uns wichtig, deswegen erhaltet ihr alle offiziellen Schreiben und Informationen digital per E-Mail. Bitte achtet darauf, dass eure Postfächer nicht voll sind, damit ihr nichts verpasst.

Ja. Die Erziehungspartnerschaft zwisch­en Eltern und Kinderbetreuung ist für uns sehr wichtig. Wir freuen uns sehr, wenn ihr euch als Eltern in unserem Verein engagieren wollt.
Weitere infos zur Fördermitgliedschaft findet ihr hier.

Krippe / Kindergarten / Vorschule

Item #1

Die Anmeldung erfolgt über das Eltern­portal “Kitafinder” der Stadt Braunschweig.
Zur Anmeldung geht´s hier entlang

Die Anmeldung erfolgt über das Eltern­portal “Kitafinder” der Stadt Braunschweig.
Zur Anmeldung geht´s hier entlang

Die Kosten für einen Krippenplatz rich­ten sich nach dem Einkommen der Eltern. Für die Mahlzeiten ist ein Un­kosten­bei­trag in Höhe von 115€ im Monat zu entrichten.
Für die Krippenbetreuung ist eine Mit­glied­schaft der Er­zieh­ungs­be­recht­igten im Till Eulenspiegel e.V. verpflichtend.
Hier findest du die Entgelttabelle der Stadt Braunschweig.

Die Kita Betreuung ist ab dem 3. Lebensjahr Entgelt befreit. Lediglich für die Mahlzeiten ist ein Un­kosten­bei­trag in Höhe von 115€ im Monat zu ent­richten.

Einen Stichtag als solchen gibt es nicht. Ihr könnt eure Kinder das ganze Jahr über bei uns anmelden.
Zur Anmeldung geht es hier entlang

Ja. Die Anmeldung erfolgt über das Eltern­portal “Kitafinder” der Stadt Braunschweig.
Zur Anmeldung geht´s hier entlang.

In unseren Kinderkrippen sind die Gruppen maximal 15 Kinder groß. Im Kindergarten umfassen die Gruppen 15-20 Kinder. Zur Standortübersicht geht’s hier entlang.

Jede Gruppe wird mindestens von zwei Fachkräften betreut. Dabei erhalten sie Unterstützung von unseren Erziehungs-Helferinnen und Helfern sowie einer hauswirtschaftlichen Zusatzkraft.

Ja, wir haben ein Vorschulangebot.
Mehr Informationen zur Vorschule findest du hier.

Schulkindbetreuung

Item #1

Zur Anmeldung geht´s hier entlang.

Für die Schul­kind­betreu­ung ist eine Mitgliedschaft der Er­zieh­ungs­berecht­igten im Till Eulenspiegel e.V. verpflichtend. Für das Mittagessen ist ein Unkostenbeitrag in Höhe von 65€ bis 85€ im Monat zu entrichten.
Zur Anmeldung geht’s hier entlang.

Einen Stichtag als solchen gibt es nicht. Ihr könnt eure Kinder das ganze Jahr über bei uns anmelden.
Zur Anmeldung geht’s hier entlang.